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Die Regierung stellt das toskanische Gesetz zum Lebensende in Frage, Giani: „Wir werden es verteidigen“

Die Regierung stellt das toskanische Gesetz zum Lebensende in Frage, Giani: „Wir werden es verteidigen“

Die Regierung hat heute beschlossen, das Gesetz der Region Toskana zum Lebensende anzufechten.

Laut Landesgesetz „können Personen, die die in den Urteilen 242/2019 und 135/2024 des Verfassungsgerichts genannten Voraussetzungen erfüllen, auf die Verfahren zur ärztlich assistierten Selbsttötung zugreifen“. Nach den beiden Urteilen des Verfassungsgerichts ist Beihilfe zum Suizid möglich, wenn die Krankheit irreversibel ist, die Person unter körperlichen oder psychischen Leiden leidet, die sie als unerträglich empfindet, eine Abhängigkeit von lebenserhaltenden Behandlungen besteht und der Patient in der Lage ist, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen.

Rai News 24

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